Ein staatlich anerkannter Schulabschluss kann auch erworben werden, ohne zuvor die entsprechende Schule besucht zu haben. Trotzdem hält sich gerade beim Thema Homeschooling hartnäckig die Vorstellung, Kinder ohne regulären Schulbesuch blieben später zwangsläufig ohne Abschluss.

„Aber wie sollen diese Kinder später einen Schulabschluss bekommen?“

Die Frage kommt schnell auf, wenn über Homeschooling oder Freilernen gesprochen wird. Sie klingt zunächst auch logisch. In Deutschland sind Schule und Schulabschluss so eng miteinander verbunden, dass wir beides kaum getrennt denken. Man geht zur Grundschule, anschließend auf eine weiterführende Schule und bekommt dort irgendwann sein Abschlusszeugnis. Wer diesen Weg nicht geht, so die naheliegende Annahme, hat am Ende auch keinen Abschluss.

Nur stimmt das nicht.

In Deutschland können Menschen unter bestimmten Voraussetzungen einen staatlich anerkannten Schulabschluss erwerben, obwohl sie den entsprechenden schulischen Bildungsgang nicht regulär besucht haben. Die Verfahren heißen, je nach Bundesland, Nichtschülerprüfung, Externenprüfung oder Schulfremdenprüfung.

Wer sich nie mit dem Zweiten Bildungsweg oder alternativen Bildungswegen beschäftigt hat, kennt diese Möglichkeit oft nicht. Im Alltag spielt sie schließlich kaum eine Rolle. Die meisten Menschen haben ihren eigenen Abschluss an einer Schule gemacht und erleben dasselbe später bei ihren Kindern. Dass Schulbesuch und Schulabschluss rechtlich durchaus voneinander getrennt werden können, bleibt dadurch weitgehend unsichtbar.

Wie solche Prüfungen organisiert sind, regeln die Bundesländer selbst. Hessen zeigt recht anschaulich, wie das funktionieren kann.

Hier können unter bestimmten Voraussetzungen der Hauptschulabschluss, der mittlere Abschluss, die Fachhochschulreife und die allgemeine Hochschulreife über Nichtschülerprüfungen erworben werden. Das Staatliche Schulamt beschreibt die Nichtschülerprüfung ausdrücklich als Möglichkeit, einen staatlich anerkannten Bildungsabschluss ohne vorherigen Besuch einer entsprechenden Schule zu erwerben. Auch das Hessische Schulgesetz sieht diese Prüfungen vor. Wer besteht, erhält ein Zeugnis, das dem jeweiligen Abschlusszeugnis entspricht.

Beim Abitur wird die Trennung zwischen Lernweg und Abschluss besonders deutlich. Wer in Hessen zur Nichtschülerabiturprüfung zugelassen wird, schreibt Prüfungen, die zeit- und inhaltsgleich mit dem hessischen Landesabitur stattfinden. Hinzu kommen mündliche Prüfungen. Die Vorbereitung kann selbstständig erfolgen oder über ein Vorbereitungsinstitut.

Der Prüfungsmaßstab wird also nicht abgesenkt, weil jemand keine gymnasiale Oberstufe besucht hat. Entscheidend ist, ob die geforderten Leistungen erbracht werden.

„Dann verbaut man dem Kind doch die Zukunft“

Die Sorge hinter diesem Satz ist nachvollziehbar. Formale Abschlüsse haben in Deutschland erhebliche praktische Bedeutung. Sie bestimmen mit darüber, welche Ausbildung begonnen werden kann, welcher weitere Bildungsweg offensteht oder ob die Voraussetzungen für ein Studium erfüllt sind.

Wer deshalb aus Homeschooling oder Freilernen automatisch auf einen fehlenden späteren Abschluss schließt, vermischt allerdings zwei Fragen.

Die eine betrifft die Schulpflicht. Die Existenz von Nichtschülerprüfungen bedeutet nicht, dass ein schulpflichtiges Kind in Deutschland einfach zu Hause bleiben und Jahre später zur Abschlussprüfung erscheinen kann. In Hessen gelten etwa für die Nichtschülerprüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss Voraussetzungen hinsichtlich der Vollzeitschulpflicht. Die Regelungen unterscheiden sich nach Bundesland und angestrebtem Abschluss.

Davon getrennt ist die Frage, ob ein staatlich anerkannter Schulabschluss überhaupt ohne vorherigen regulären Besuch der entsprechenden Schule erworben werden kann.

Das ist möglich.

Gerade dieser zweite Punkt geht in Gesprächen über Homeschooling häufig verloren. Die geltende Schulpflicht begrenzt alternative Bildungswege in Deutschland erheblich. Daraus folgt aber nicht, dass ein Mensch ohne klassische Schullaufbahn grundsätzlich keinen Schulabschluss erwerben könnte.

Schule garantiert keinen Abschluss

Es gibt noch einen anderen Grund, weshalb die Gleichsetzung von Schulbesuch und Schulabschluss nicht recht funktioniert.

Jedes Jahr verlassen Jugendliche die Schule ohne Abschluss, obwohl sie zuvor jahrelang regulär am Schulsystem teilgenommen haben.

Der Bildungsbericht 2026 weist für das Abgangsjahr 2024 eine Quote von 8 Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung aus, die allgemeinbildende Schulen ohne Schulabschluss verlassen. Seit 2014 ist diese Quote um mehr als einen Prozentpunkt gestiegen. Zwischen den Bundesländern und einzelnen Kommunen bestehen deutliche Unterschiede.

Über die Ursachen sagt diese Zahl allein wenig. Jugendliche verlassen die Schule aus sehr unterschiedlichen Gründen ohne Abschluss. Sie taugt deshalb nicht als Beleg dafür, dass Schule diese Abschlüsse verhindert.

Sie stellt aber eine verbreitete Annahme infrage: dass der reguläre Schulbesuch gewissermaßen die sichere Variante sei, während Lernen außerhalb der Schule zwangsläufig in eine ungewisse Zukunft führe.

Diese Sicherheit gibt es nicht.

Ein Kind kann viele Jahre eine Schule besuchen und sie trotzdem ohne Abschluss verlassen. Ein Jugendlicher kann umgekehrt einen Abschluss erwerben, obwohl er den entsprechenden schulischen Bildungsgang nicht besucht hat.

Allein aus dem Lernort lässt sich der spätere Abschluss also nicht ableiten.

Freilernen und Abschluss widersprechen sich nicht

Beim Freilernen begegnet einem gelegentlich ein bestimmtes Bild: Ein Kind beschäftigt sich jahrelang ausschließlich mit Dingen, die es gerade interessieren, und stellt mit sechzehn oder siebzehn fest, dass ihm für Ausbildung oder Studium die formalen Voraussetzungen fehlen.

So kann ein Bildungsweg verlaufen. Er muss es nicht.

Selbstbestimmtes Lernen bedeutet nicht, dass ein junger Mensch niemals ein konkretes Bildungsziel verfolgen darf. Wer irgendwann entscheidet, einen Hauptschulabschluss, einen mittleren Abschluss oder das Abitur erwerben zu wollen, richtet sein Lernen an diesem Ziel aus.

Dann gibt es Prüfungsanforderungen. Bestimmte Inhalte müssen beherrscht werden, auch wenn sie gerade nicht zum persönlichen Interessengebiet gehören. Wer sich auf ein externes Abitur vorbereitet, muss sich mit den verbindlichen Prüfungsinhalten beschäftigen und auf schriftliche wie mündliche Prüfungen vorbereiten.

Das sagt aber nichts darüber aus, wie die zehn Jahre davor organisiert sein mussten.

Genau an diesem Punkt gerät die übliche Vorstellung von Bildung ins Wanken. Wir denken Bildungswege meistens als feste Abfolge: Grundschule, weiterführende Schule, Abschluss. Wer irgendwo aus dieser Strecke ausschert, scheint sich gleichzeitig vom Ziel zu entfernen.

Die Möglichkeit externer Prüfungen zeigt, dass diese Verbindung nicht zwingend ist.

Ein selbstbestimmter Bildungsweg kann Phasen enthalten, in denen ein Kind seinen Interessen sehr frei folgt. Später kann daraus eine gezielte Prüfungsvorbereitung werden. Ein Jugendlicher kann sich Unterstützung holen, einen Vorbereitungskurs besuchen oder Teile des Stoffes selbst erarbeiten. Beim hessischen Nichtschülerabitur ist eine selbstständige Vorbereitung ausdrücklich vorgesehen.

Einfach ist das nicht automatisch. Gerade das Abitur verlangt die Auseinandersetzung mit einer großen Stoffmenge. Wer ohne Schule darauf hinarbeitet, muss die Anforderungen kennen, Fristen im Blick behalten und einschätzen können, wo noch Wissen fehlt. Manche Jugendliche werden dabei intensive Begleitung brauchen, andere deutlich weniger.

Das gilt allerdings auch für Lernen innerhalb einer Schule. Kinder und Jugendliche unterscheiden sich darin, wie viel Unterstützung sie benötigen.

Was bescheinigt ein Schulabschluss eigentlich?

An den Nichtschülerprüfungen lässt sich eine Frage stellen, die im gewöhnlichen Schulalltag kaum auffällt: Was genau wird mit einem Schulabschluss bescheinigt?

Bei einer externen Prüfung ist der jahrelange Besuch der entsprechenden Schule gerade nicht die Voraussetzung für das Abschlusszeugnis. Der Prüfling muss stattdessen zeigen, dass er die verlangten Leistungen erbringen kann.

Das Wissen kann auf ganz unterschiedlichen Wegen entstanden sein. Ein Jugendlicher kann selbstständig mit Büchern arbeiten, digitale Lernangebote nutzen, Kurse besuchen oder mit seinen Eltern lernen. Wahrscheinlich werden sich bei vielen mehrere Formen miteinander verbinden.

Für die Prüfung zählt am Ende, was davon tatsächlich beherrscht wird.

Beim hessischen Nichtschülerabitur ist das besonders gut sichtbar. Wer außerhalb einer gymnasialen Oberstufe gelernt hat, bekommt deshalb keine leichteren Abituraufgaben. In den schriftlichen Fächern gelten dieselben Prüfungsanforderungen.

Damit wird auch eine Vorstellung fragwürdig, die in Diskussionen über Homeschooling immer wieder mitschwingt: dass Lernen außerhalb einer Schule zwar irgendwie stattfinden könne, aber zwangsläufig weniger wert oder weniger ernsthaft sei.

Spätestens eine staatliche Abschlussprüfung interessiert sich wenig für solche Zuschreibungen. Entweder jemand kann die geforderten Leistungen erbringen oder nicht.

Warum wissen das so wenige?

Wahrscheinlich beginnt das Missverständnis schon beim Wort „Schulabschluss“. Wer es hört, denkt an Schule. Für die meisten Menschen entspricht das ihrer eigenen Erfahrung und der ihrer Kinder.

Nichtschülerprüfungen begegnen ihnen im normalen Alltag kaum. Warum sollte sich jemand mit ihnen beschäftigen, wenn der eigene Bildungsweg problemlos über eine Schule verlief?

Erst wenn Homeschooling oder Freilernen zum Thema werden, fällt diese Wissenslücke auf.

Dann kommen Fragen wie:

„Und was macht das Kind später?“

„Wie soll es eine Ausbildung bekommen?“

Oder eben: „Ohne Schule hat es doch keinen Abschluss.“

Hinter diesen Fragen muss keine Ablehnung von Homeschooling stehen. Häufig fehlt schlicht die Information, dass es andere Wege zum Abschluss überhaupt gibt.

Und diese Information verändert die Ausgangslage der Diskussion erheblich.

Ein Jugendlicher ohne reguläre Schullaufbahn ist nicht automatisch von staatlich anerkannten Schulabschlüssen ausgeschlossen. Welche Prüfung für ihn infrage kommt und welche Voraussetzungen gelten, hängt vom Bundesland, vom Alter und vom angestrebten Abschluss ab. Die Schulpflicht ist davon getrennt zu betrachten und setzt alternativen Bildungswegen in Deutschland enge rechtliche Grenzen.

Aber die häufig gehörte Gleichung „keine Schule = kein Schulabschluss“ stimmt nicht.

Vielleicht ist gerade das der Punkt, der in der deutschen Diskussion über Freilernen bisher zu selten vorkommt. Wir sprechen sehr viel darüber, wo Kinder lernen sollen. Dabei wird fast selbstverständlich angenommen, dass der Ort und die Organisationsform des Lernens darüber entscheiden, was später daraus werden kann.

Die Möglichkeit der Nichtschülerprüfung zeigt etwas viel Nüchterneres: Ein Bildungsweg kann anders verlaufen als die übliche Schullaufbahn und trotzdem zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen.