Wer in Deutschland sagt, dass Kinder auch außerhalb einer Schule lernen könnten, redet selten lange nur über Bildung. Sehr schnell geht es um etwas anderes. Um soziale Isolation. Um religiöse Parallelwelten. Um Eltern, die ihre Kinder vor der Gesellschaft abschirmen. Manchmal auch um die Frage, ob solche Familien ihren Kindern überhaupt eine ausreichende Bildung ermöglichen könnten.
Das ist bemerkenswert. Denn die Vorstellung, dass Bildung zwingend an den täglichen Besuch eines Schulgebäudes gebunden sein müsse, ist international keineswegs selbstverständlich.
In verschiedenen Staaten existieren Formen häuslicher Bildung seit Jahren innerhalb regulierter Systeme. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich erheblich: Registrierung, staatliche Kontrollen, Prüfungen, Lehrplanvorgaben oder Nachweise über Lernfortschritte können dazugehören. Homeschooling bedeutet dort also keineswegs zwangsläufig, dass Familien vom Staat unbeobachtet entscheiden, ob und was ihre Kinder lernen.
Deutschland hat sich für einen anderen Weg entschieden.
Hier besteht grundsätzlich nicht lediglich eine Pflicht zur Bildung, sondern eine Pflicht zum Schulbesuch. Die Einzelheiten regeln die Länder. Die dahinterliegende verfassungsrechtliche Konstruktion ist dabei interessanter, als es die übliche Kurzformel „In Deutschland herrscht eben Schulpflicht“ vermuten lässt.
Das Grundgesetz weist Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht und Pflicht zu. Gleichzeitig stellt Artikel 7 das Schulwesen unter staatliche Aufsicht. Das Bundesverfassungsgericht betrachtet den staatlichen Erziehungsauftrag im schulischen Bereich nicht als nachrangig gegenüber dem Elternrecht, sondern als gleichgeordnet. Die allgemeine Schulpflicht darf deshalb das elterliche Erziehungsrecht beschränken. (Bundesverfassungsgericht)
Damit ist zunächst die Rechtslage beschrieben.
Noch nicht beantwortet ist eine andere Frage:
Warum muss dieser staatliche Auftrag zwingend durch die Anwesenheit in einer Schule verwirklicht werden?
An diesem Punkt wird die Debatte interessanter.
Schule soll mehr leisten als Unterricht
Ein wesentlicher Teil der deutschen Argumentation betrifft nicht Mathematik, Lesen oder Fremdsprachen. Es geht um die gesellschaftliche Funktion von Schule.
Kinder sollen dort mit anderen Kindern zusammentreffen. Sie sollen unterschiedliche Auffassungen kennenlernen, Konflikte erleben, Regeln akzeptieren und sich mit Menschen auseinandersetzen, die ihre Eltern nicht für sie ausgewählt haben.
Der Gedanke ist nachvollziehbar.
Schule ist einer der wenigen Orte, an denen fast alle Kinder eines Jahrgangs zusammenkommen. Herkunft, Einkommen, Religion und Lebensweise lassen sich dort zumindest theoretisch nicht vollständig voneinander trennen.
Nur folgt daraus noch nicht automatisch, dass Schule der einzige Ort sein kann, an dem gesellschaftliche Teilhabe entsteht.
Genau diese beiden Aussagen werden in der Homeschooling-Debatte erstaunlich häufig miteinander vermischt.
Kinder brauchen andere Menschen.
Das ist etwas anderes als:
Kinder brauchen Schule.
Zwischen beiden Sätzen liegt eine Frage, über die vergleichsweise selten gesprochen wird.
Ein Kind, das zu Hause lernt, kann Sport treiben, Musikunterricht besuchen, Freunde treffen, Jugendgruppen besuchen, Vereinen angehören, gemeinsam mit anderen Familien lernen, öffentliche Einrichtungen nutzen und einen Alltag verbringen, in dem es mit Menschen verschiedener Altersgruppen zu tun hat.
Es kann aber ebenso in einer Familie leben, die Kontakte nach außen stark begrenzt.
Beides ist möglich.
Nur gilt diese Spannweite auch für Schulkinder. Der Besuch einer Schule garantiert weder gute soziale Beziehungen noch gesellschaftliche Offenheit. Ein Kind kann täglich mit mehreren hundert Menschen dasselbe Gebäude betreten und sich trotzdem isoliert fühlen.
Die entscheidende Frage wäre deshalb eigentlich nicht, ob ein Kind ein Schulgebäude besucht.
Sie wäre: Hat dieses Kind Zugang zu Bildung, anderen Menschen und einer Welt außerhalb seiner eigenen Familie?
Das ist eine anspruchsvollere Frage. Sie lässt sich nicht mehr durch das Abhaken von Anwesenheit beantworten.
Die Angst vor der Parallelgesellschaft
Deutschland hat für seine strikte Haltung allerdings ein Argument, das über Lernleistungen hinausgeht.
In der Rechtsprechung taucht immer wieder die Vorstellung auf, Schule müsse verhindern, dass Kinder ausschließlich innerhalb der Überzeugungswelt ihrer Eltern aufwachsen. Der Staat darf eigene Erziehungsziele verfolgen; zugleich verlangt das Bundesverfassungsgericht von ihm Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern. (Bundesverfassungsgericht)
Ganz auflösen lässt sich dieser Konflikt nicht.
Eltern prägen ihre Kinder zwangsläufig. Sie entscheiden über Wohnort, Ernährung, Medienkonsum, Freizeit, Religion, politische Gespräche am Küchentisch und sehr vieles mehr.
Gleichzeitig hat ein Kind eigene Rechte und entwickelt zunehmend eigene Interessen.
Es wäre deshalb zu einfach, jede staatliche Sorge um Kinder in abgeschlossenen Milieus als ungerechtfertigte Einmischung abzutun.
Aber ebenso wenig folgt daraus zwangsläufig, dass jede Familie, die sich gegen Schule entscheidet, ihr Kind von der Gesellschaft fernhalten möchte.
In der deutschen Diskussion verschwimmen diese beiden Fälle allerdings häufig.
Homeschooling erscheint dann nicht mehr als eine Bildungsform, deren Qualität im Einzelfall geprüft werden könnte, sondern als Risiko an sich.
Das verändert die gesamte Fragestellung.
Nicht mehr die konkrete Situation des Kindes muss problematisch sein. Bereits die Entscheidung gegen Schule gerät unter Rechtfertigungsdruck.
Ein besonders harter Konflikt
Wie weit dieser Konflikt reichen kann, zeigt der Fall der Familie Wunderlich.
Die Eltern wollten ihre vier Kinder selbst unterrichten und lehnten die verpflichtende Beschulung ab. Über Jahre kam es zu Bußgeldern und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Fall gelangte schließlich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (HUDOC)
Solche Fälle prägen das Bild von Homeschooling in Deutschland erheblich.
Sie haben aber einen Nebeneffekt: Die öffentliche Diskussion konzentriert sich häufig auf Familien, deren Konflikt mit dem Staat bereits maximal eskaliert ist.
Dadurch entsteht leicht ein verzerrter Eindruck.
Zwischen „Kind besucht jeden Tag eine reguläre Schule“ und „Familie lehnt staatliche Einmischung grundsätzlich ab“ existiert theoretisch ein ziemlich großer Raum.
Dort könnten Familien liegen, die mit Lehrplänen kein Problem haben. Die bereit wären, Lernstände nachzuweisen. Die staatliche Prüfungen akzeptieren würden. Die soziale Kontakte ihrer Kinder dokumentieren könnten. Vielleicht sogar Familien, die grundsätzlich mit Behörden kooperieren möchten – nur die tägliche Anwesenheit in einer Schule infrage stellen.
Das deutsche System bietet für diese Gruppe kaum einen regulären Weg.
Ein Blick auf andere Länder zeigt, dass zwischen diesen beiden Polen einiges möglich ist.
Andere Länder stellen eine andere Frage
Der internationale Vergleich wird in Diskussionen über Homeschooling manchmal erstaunlich oberflächlich geführt.
Die eine Seite sagt: „Im Ausland funktioniert es doch auch.“
Die andere: „Deutschland hat eben eine andere Geschichte und ein anderes Bildungssystem.“
Beides beendet die Diskussion eher, als dass es sie weiterführt.
Interessanter wäre es, sich die unterschiedlichen Regelungsmodelle anzusehen.
Denn zwischen einem vollständigen Verbot und völlig ungeregeltem Homeschooling liegen zahlreiche Möglichkeiten.
Ein Staat könnte beispielsweise verlangen, dass Kinder registriert werden. Er könnte Mindeststandards für Mathematik und Sprache definieren. Lernfortschritte könnten regelmäßig überprüft werden. Kinder könnten zu bestimmten Zeitpunkten selbst mit einer unabhängigen Stelle sprechen. Prüfungen könnten verpflichtend sein. Bei deutlichen Bildungsdefiziten könnte zunächst Unterstützung angeboten und bei anhaltenden Problemen schließlich der Besuch einer Schule angeordnet werden.
Ob man ein solches Modell für sinnvoll hält, ist eine andere Frage. Mit einem Rückzug des Staates hätte es jedenfalls wenig zu tun.
In einem solchen Modell würde der Staat weiterhin Bildungsstand und Lebenssituation des Kindes kontrollieren. Er würde lediglich nicht mehr zwingend vorschreiben, an welchem Ort Bildung stattfinden muss.
Damit verschiebt sich die Frage von Anwesenheit zu Verantwortung.
Was müsste ein Kind können? Wie stellen wir fest, dass es ihm gut geht? Wie sichern wir Kontakte außerhalb der Familie? Wann darf der Staat eingreifen?
Das wären konkrete politische Fragen.
Die deutsche Lösung beantwortet sie weitgehend im Voraus: durch Schule.
Vielleicht erklärt genau das einen Teil der Heftigkeit
Die Auseinandersetzung um Homeschooling berührt einen Punkt, der weit über diese kleine Gruppe von Familien hinausgeht.
Wenn häusliche Bildung grundsätzlich denkbar wäre, müsste man genauer benennen, was Schule eigentlich unverzichtbar macht.
Die Vermittlung von Wissen allein reicht als Antwort kaum aus. Dass Lernen auch außerhalb eines Klassenzimmers stattfinden kann, dürfte spätestens seit digitalen Bildungsangeboten schwer zu bestreiten sein.
Also werden andere Funktionen wichtiger: soziale Begegnung, Schutz von Kindern, Chancengleichheit, gesellschaftliche Integration, demokratische Bildung.
Das sind ernstzunehmende Aufgaben.
Aber gerade deshalb müssten sie überprüfbar sein.
Wenn Schule soziale Integration rechtfertigen soll, darf gefragt werden, wie gut sie diese tatsächlich herstellt. Wenn Chancengleichheit das Argument ist, muss man betrachten, wie stark Bildungserfolg weiterhin mit sozialer Herkunft zusammenhängt. Wenn Schule Kinder schützen soll, gehört auch die Frage dazu, wie sie mit Mobbing, Schulangst oder dauerhafter Überforderung umgeht.
Homeschooling stellt damit indirekt eine unangenehme Frage:
Welche Leistungen erwarten wir von Schule eigentlich – und welche davon erbringt sie nachweislich?
Das erklärt möglicherweise einen Teil der Abwehr. Nicht jede Kritik am Homeschooling ist deshalb vorgeschoben. Die Risiken sind real. Sie sprechen dafür, bei möglichen Alternativen genau hinzusehen. Gegen jede Form regulierter häuslicher Bildung sprechen sie für sich genommen aber noch nicht. Schließlich ist auch der Schulbesuch nicht frei von Risiken.
Die Sehnsucht nach einem anderen Alltag
Auf der anderen Seite wäre es ebenso falsch, Homeschooling zu romantisieren.
Lernen zu Hause bedeutet nicht automatisch selbstbestimmte Kinder, entspannte Vormittage und begeisterte Familien.
Es kann anstrengend sein. Eltern brauchen Zeit und Ressourcen. Familien können sich überschätzen. Konflikte zwischen Eltern und Kindern verschwinden nicht dadurch, dass der Stundenplan verschwindet. Und wenn fast alle anderen Kinder vormittags in der Schule sind, muss sozialer Alltag außerhalb der Schule überhaupt erst organisiert werden.
Gerade in Deutschland entsteht hier ein besonderes Problem.
Wo Homeschooling legal und verbreiteter ist, können Netzwerke entstehen. Familien können Lerngruppen bilden, gemeinsame Projekte organisieren und Angebote entwickeln.
Wo eine Praxis grundsätzlich nicht vorgesehen ist, fehlen solche Strukturen zwangsläufig weitgehend.
Das kann anschließend wiederum als Argument gegen die Praxis verwendet werden.
Trotzdem scheint die Vorstellung eines anderen Lernalltags manche Eltern anzusprechen.
Nicht unbedingt, weil sie Bildung ablehnen.
Manchmal gerade deshalb, weil sie sehr genau darüber nachdenken.
Sie fragen sich, warum ein Siebenjähriger nach einem langen Schultag noch Hausaufgaben erledigen muss. Warum Lernen nach Jahrgang und Stundenplan organisiert wird. Warum zwanzig oder dreißig Kinder im selben Alter weitgehend dasselbe zur selben Zeit lernen sollen. Warum Anwesenheit einen so hohen Stellenwert besitzt, selbst wenn ein Kind an einem anderen Ort konzentrierter arbeiten könnte.
Man kann auf all diese Fragen gute Antworten finden.
Aber man sollte sie beantworten.
„Weil Schule so funktioniert“ reicht dafür nicht.
Die eigentliche Leerstelle der deutschen Debatte
Vielleicht wird über Homeschooling deshalb häufig an der falschen Stelle gestritten.
Schule oder völlige Freiheit der Eltern.
Dazwischen liegen viele denkbare Modelle.
Eine Gesellschaft könnte Eltern mehr Spielraum geben und gleichzeitig Bildungsstandards kontrollieren. Sie könnte Kindern ein eigenes Anhörungsrecht geben. Sie könnte soziale Teilhabe überprüfen. Sie könnte häusliche Bildung genehmigungspflichtig machen. Und sie könnte eingreifen, wenn Bildung oder Kindeswohl tatsächlich gefährdet sind.
Das wäre keine Abschaffung staatlicher Verantwortung.
Es wäre eine andere Form staatlicher Verantwortung.
Deutschland hat sich bislang weitgehend gegen diesen Weg entschieden. Verfassungsrechtlich besitzt der Staat im Schulwesen einen erheblichen Gestaltungsspielraum; zugleich hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen ausdrücklich ein Recht von Kindern und Jugendlichen auf schulische Bildung anerkannt, ohne daraus einen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung von Schule abzuleiten. (Bundesverfassungsgericht)
Damit ist aber eine gesellschaftliche Frage noch nicht erledigt.
Gesetze sagen, welche Ordnung derzeit gilt.
Sie beantworten nicht automatisch, welche Ordnung die beste ist.
Vielleicht müsste eine ernsthafte Debatte über Homeschooling deshalb weniger danach fragen, ob Eltern „einfach machen dürfen, was sie wollen“.
Das fordert kaum jemand, der über ein reguliertes Modell spricht.
Die interessantere Frage wäre:
Wie viel staatliche Kontrolle braucht Bildung – und warum muss diese Kontrolle zwingend an einen bestimmten Ort gebunden sein?
Erst dort beginnt die Debatte, die Deutschland bislang erstaunlich selten führt.