Rassismus, Sexismus – über diese Begriffe wird gesellschaftlich viel gestritten. Adultismus kennt dagegen kaum jemand. Dabei betrifft er eine der selbstverständlichsten Machtordnungen unseres Alltags: Erwachsene entscheiden, Kinder folgen.

Ein Kind meldet sich im Unterricht und wird nicht drangenommen. Es muss warten. Es will auf die Toilette und fragt erstmal um Erlaubnis. Es hat Hunger, aber die Pause beginnt erst in zwanzig Minuten. Es will eine Aufgabe nicht machen – und muss trotzdem. Es würde lieber stehen als sitzen, reden statt zuhören, sich mit was anderem beschäftigen oder einfach kurz raus. Über all das entscheidet jemand anderes. Kaum jemand würde hier spontan von Diskriminierung sprechen. Ist ja Schule. Klar gibt's dort Regeln. Klar kann nicht jeder machen, worauf er gerade Lust hat. Und klar tragen Erwachsene Verantwortung für Kinder. Trotzdem lohnt sich der zweite Blick. Denn hinter vielen dieser Selbstverständlichkeiten steckt ein Machtverhältnis, für das es längst einen Begriff gibt – außerhalb pädagogischer Fachkreise aber erstaunlich unbekannt geblieben ist: Adultismus.

Der Duden definiert Adultismus als "Diskriminierung Minderjähriger durch Erwachsene", als Machtmissbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen. In der Fachliteratur wird der Begriff breiter gefasst: Gemeint sind nicht nur einzelne abwertende Handlungen, sondern auch Strukturen, in denen die Perspektiven, Bedürfnisse und Rechte jüngerer Menschen allein wegen ihres Alters weniger zählen. Und damit wird Schule zu einem ziemlich interessanten Ort. Denn nirgends sonst verbringen Kinder so viel Zeit in einer Institution, in der Erwachsene über so viele Dinge bestimmen, die sie selbst betreffen.

Mehr Macht ist erstmal kein Skandal

Erwachsene haben mehr Macht. Das ist für sich genommen noch nichts Schlimmes. Eine Debatte über Adultismus landet schnell in einer Sackgasse, wenn jede einzelne Entscheidung eines Erwachsenen über ein Kind schon als diskriminierend gilt. Ein Vierjähriger kann schlecht selbst entscheiden, ob er nachts allein durch die Großstadt läuft. Ein Achtjähriger schätzt Gefahren anders ein als ein Erwachsener. Eltern und pädagogische Fachkräfte tragen Verantwortung, gerade weil Kinder in vielen Situationen Schutz und Unterstützung brauchen. Kinder und Erwachsene sind nicht gleich. Aber sie sind gleich viel wert. Genau dieser Unterschied ist entscheidend.

Die Frage lautet also nicht, ob Erwachsene mehr Verantwortung – und damit auch mehr Entscheidungsmacht – haben dürfen. Spannender ist: Wofür wird diese Macht eingesetzt? Und wie wird sie begründet? Muss ein Kind etwas tun, weil es sich sonst selbst oder andere gefährdet? Weil das Zusammenleben einer Gruppe kaum anders funktioniert? Weil Erwachsene aufgrund ihrer Erfahrung wirklich etwas im Blick haben, das ein Kind noch nicht überblicken kann? Oder lautet die eigentliche Begründung irgendwann nur noch: weil ich es sage? Genau an diesem Punkt wird die Beschäftigung mit Adultismus unbequem. Erwachsene müssen plötzlich erklären, warum etwas sein muss, das ihnen bislang völlig selbstverständlich vorkam.

Schule braucht dieses Machtgefälle – zumindest ein Stück davon

Eine Lehrerin betritt den Klassenraum und hat Rechte, die kein Kind dort besitzt. Sie entscheidet über weite Teile des Ablaufs. Sie stellt Aufgaben und verlangt deren Bearbeitung. Sie bewertet Leistungen. Sie kann Verhalten sanktionieren. Sie bestimmt, zumindest im vorgegebenen Rahmen, wann gesprochen wird, welche Themen drankommen und wann eine Tätigkeit vorbei ist. Das heißt nicht, dass Lehrkräfte sich diese Macht selbst ausgedacht hätten oder frei darüber verfügen. Vieles ist durch Schulrecht, Lehrpläne, Prüfungsordnungen, Stundenpläne und organisatorische Zwänge fest vorgegeben. Auch Lehrkräfte stecken in einem System von Anforderungen. Genau deshalb greift es zu kurz, Adultismus auf unfreundliche Erwachsene zu reduzieren. Es geht um Strukturen, nicht um schlechte Laune.

Philip Meade und Manfred Liebel beschreiben Schule in ihrer Auseinandersetzung mit Adultismus als Ort mit einem ausgeprägten Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern. Adultismus zeige sich nicht nur im Verhalten Einzelner, sondern könne sich auch in institutionellen und rechtlichen Strukturen festsetzen. Damit verschiebt sich der Blick. Die Frage lautet nicht mehr nur: Behandelt diese Lehrerin ihre Schüler respektvoll? Sie lautet auch: Wie viel Entscheidungsmacht haben die Schüler überhaupt?

Mitbestimmen – aber nur, solange Erwachsene es erlauben

Schulen reden durchaus über Partizipation. Klassensprecher, Schülervertretungen, Klassenräte, Schulkonferenzen, Projekttage zur Demokratie. Kinder sollen lernen, ihre Meinung zu sagen und Verantwortung zu übernehmen. Nur liegen die wirklich großen Entscheidungen meist ganz woanders.

Eine 2025 veröffentlichte, repräsentative Befragung von 1.044 Schülerinnen und Schülern zwischen 12 und 16 Jahren macht das ziemlich deutlich. 63 Prozent gaben an, selten oder nie mitbestimmen zu können, welche Themen und Inhalte im Unterricht drankommen. 55 Prozent hatten kaum Einfluss auf Methoden und Material. 41 Prozent konnten ihren Lehrkräften eigener Aussage nach selten oder nie sagen, was am Unterricht gut oder schlecht läuft. Nur etwa die Hälfte glaubte überhaupt, Entscheidungen beeinflussen zu können, die die ganze Schule betreffen. Eine ziemlich merkwürdige Art von Demokratieerziehung, wenn man's genau nimmt. Kinder sollen lernen, ihre Interessen zu vertreten – während ein großer Teil ihres eigenen Alltags ihrer Entscheidung weitgehend entzogen bleibt.

Sie dürfen einen Klassensprecher wählen. Ob sie um acht Uhr morgens Mathe lernen wollen, steht nicht zur Abstimmung. Sie diskutieren vielleicht übers Ziel des Wandertags. Ob sie am Unterricht teilnehmen, entscheiden sie nicht. Sie dürfen Vorschläge für den Schulhof machen. Über die Inhalte, mit denen sie einen Großteil ihrer Lebenszeit verbringen, bestimmen überwiegend Erwachsene. Für jede einzelne dieser Regeln lässt sich ein guter Grund finden. Schule muss organisierbar bleiben. Lehrpläne sollen Bildungsansprüche sichern. Eine Klasse mit 25 Kindern kann nicht jeden Morgen neu aushandeln, was heute passiert. Aber genau darin steckt der eigentlich spannende Widerspruch. Wir wollen Kinder zu selbstbestimmten, demokratischen Menschen erziehen – und packen einen Großteil ihrer Kindheit in eine Institution, in der Selbstbestimmung nur innerhalb eines von Erwachsenen gesetzten Rahmens überhaupt stattfindet.

"Dafür bist du noch zu jung"

Adultismus zeigt sich nicht nur bei großen institutionellen Entscheidungen. Er steckt auch in der Sprache. Im Kleingedruckten jedes Elterngesprächs, jeder Klassenzimmer-Durchsage. „Das verstehst du später." „Dafür bist du noch zu jung." „Wenn du erwachsen bist, kannst du selbst entscheiden." „Solange du hier Schüler bist, gelten unsere Regeln." Nicht jeder dieser Sätze ist automatisch falsch. Manchmal versteht ein Kind einen Zusammenhang tatsächlich noch nicht. Erwachsene haben Erfahrungen gemacht, die Kinder eben noch nicht machen konnten. Problematisch wird's erst dort, wo das Alter selbst zum Argument wird. Dann muss die Meinung eines Kindes nicht mehr geprüft werden. Sie kann allein wegen des Absenders abgetan werden.

Bei Erwachsenen würden wir das in den meisten Fällen seltsam finden. Niemand würde ernsthaft behaupten, eine 42-Jährige müsse in einer Besprechung weniger gehört werden als ein 58-Jähriger, nur weil der schlicht länger auf der Welt ist. Kompetenz zeigt sich an der Sache, nicht am Geburtsjahr. Bei Kindern akzeptieren wir viel schneller, dass Alter allein schon eine Hierarchie begründet. Dabei wissen Kinder über manche Dinge sogar mehr als die Erwachsenen, die über sie entscheiden. Niemand weiß besser als das Kind selbst, ob es gerade friert. Ob ihm etwas wehtut. Ob es Angst hat. Ob es sich gerade gedemütigt fühlt. Ob es eine Aufgabe längst verstanden hat. Ob es in einer Situation Unterstützung braucht – oder gerade keine will. Erwachsene können diese Wahrnehmung anders einordnen. Sie sollten sie aber nicht allein deshalb für weniger wichtig halten, nur weil sie von einem Kind kommt.

Kinder haben längst ein Recht auf ihre eigene Stimme

Das ist übrigens keine besonders radikale Idee. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Kindern, die sich eine eigene Meinung bilden können, das Recht zu sichern, diese Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern. Ihre Meinung soll entsprechend Alter und Reife berücksichtigt werden. "Berücksichtigen" heißt nicht, dass Kinder immer bekommen, was sie wollen. Das wäre auch unter Erwachsenen kein besonders kluges Verständnis von Beteiligung. Es heißt bloß: Ihre Perspektive zählt.

Auch für Schule findet sich in der Kinderrechtskonvention eine bemerkenswerte Formulierung: Schuldisziplin soll so ausgeübt werden, dass sie mit der Menschenwürde des Kindes vereinbar bleibt. Klingt selbstverständlich. Vielleicht ist genau das der Grund, nochmal genauer hinzuschauen. Denn Würde zeigt sich selten in großen Sonntagsreden. Sie zeigt sich in kleinen Alltagssituationen – gerade dann, wenn ein Mensch vom anderen abhängig ist. Wird ein Kind vor der ganzen Klasse bloßgestellt? Glaubt man ihm, wenn es sagt, dass es etwas nicht verstanden hat? Darf es widersprechen, ohne dass der Widerspruch selbst schon als Frechheit gilt? Darf es eine Regel infrage stellen? Kann ein Erwachsener auch mal sagen: Du hast recht, ich hab mich geirrt? Das sind keine Nebenschauplätze der pädagogischen Beziehung. Genau hier lernen Kinder, was Macht eigentlich bedeutet.

Wer darf eigentlich respektlos sein?

Von Schülern wird Respekt gegenüber Lehrkräften erwartet. Völlig vernünftig – Menschen sollten sich gegenseitig respektvoll behandeln. Auffällig wird's erst, wenn Respekt nur in eine Richtung eingefordert wird. Macht sich ein Schüler vor der Klasse über eine Lehrerin lustig, hat er eine Grenze überschritten. Was aber, wenn eine Lehrerin einen Schüler vor der Klasse lächerlich macht? Schreit ein Kind einen Erwachsenen an, gilt das als respektlos. Wie nennen wir es, wenn ein Erwachsener ein Kind anschreit? Ignoriert ein Schüler eine Anweisung, kann das Konsequenzen haben. Welche unmittelbaren Möglichkeiten hat ein Schüler, wenn ein Erwachsener seine Grenzen ignoriert?

Klar, es gibt Beschwerdewege. Eltern können sich an Lehrkräfte, Schulleitung oder andere Stellen wenden. Schülervertretungen können Interessen einbringen. Aber die Machtposition in der konkreten Situation, im Moment selbst, bleibt trotzdem sehr unterschiedlich verteilt. Das ist kein Angriff auf Lehrkräfte. Im Gegenteil: Gerade weil Erwachsene in dieser Beziehung mehr Macht haben, verdient der verantwortungsvolle Umgang damit besondere Aufmerksamkeit. Macht verschwindet nämlich nicht, nur weil man freundlich lächelt.

Auch Schutz kann bevormunden

Besonders knifflig wird die Grenze zwischen Verantwortung und Adultismus dort, wo Erwachsene mit dem Schutz des Kindes argumentieren. Kinder brauchen Schutz, keine Frage. Nur kann selbst gut gemeinte Fürsorge dazu führen, dass über Kinder gesprochen und entschieden wird, ohne sie überhaupt ernsthaft einzubeziehen. In der Fachdiskussion über schulische Schutzkonzepte wird genau dieses Problem verhandelt. Ein kinderrechtsbasierter Ansatz soll Kinder nicht bloß als Objekte erwachsener Fürsorge behandeln, sondern als Träger eigener Rechte – und als Beteiligte an Entscheidungen, die sie selbst betreffen.

Das verändert die Rolle der Erwachsenen. Aus „Ich weiß, was gut für dich ist" wird öfter die Frage: „Was brauchst du gerade?" Und danach vielleicht trotzdem: „Ich hab dich gehört. Trotzdem entscheide ich diesmal anders – und ich erkläre dir, warum." Auch das ist Macht. Aber ein ganz anderer Umgang damit.

Es geht auch anders

Dass Schule zwangsläufig so organisiert sein muss, ist keineswegs ausgemacht. Auch in Deutschland gibt es demokratische und freie Schulkonzepte, die Kindern und Jugendlichen deutlich mehr Mitsprache und Selbstbestimmung zugestehen. Dort ist Schule nicht einfach der Ort, an dem Erwachsene entscheiden und Kinder ausführen. Je nach Konzept sind Schülerinnen und Schüler an Schulversammlungen beteiligt, gestalten Regeln mit oder bestimmen deutlich stärker selbst, womit und auf welche Weise sie sich beschäftigen. Wie genau das aussieht, unterscheidet sich von Schule zu Schule.

Das beweist nicht, dass demokratische Schulen jedes Problem lösen. Auch dort gibt's Regeln, Konflikte, Erwachsene mit Verantwortung. Interessant sind diese Schulen aus einem anderen Grund: Sie zeigen, dass vieles, was uns an ganz normalen Schulen völlig selbstverständlich vorkommt, kein Naturgesetz ist. Unterricht muss nicht zwingend heißen, dass Erwachsene so gut wie alle wesentlichen Entscheidungen treffen. Beteiligung muss nicht beim Klassensprecher enden. Und Selbstbestimmung muss nicht erst dann beginnen, wenn die Schulzeit vorbei ist. Gerade deshalb sind demokratische Schulkonzepte für die Adultismus-Debatte so interessant. Sie verschieben die Frage von „Wie bringen wir Kinder dazu, innerhalb bestehender Strukturen mitzumachen?" zu „Bei welchen Entscheidungen gibt es eigentlich einen guten Grund, sie Kindern vorzuenthalten?" Ein ziemlich großer Unterschied.

Schule könnte auch anders aussehen

Eine Schule ganz ohne Hierarchie ist schwer vorstellbar. Erwachsene tragen rechtliche und pädagogische Verantwortung. Kinder befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Gruppen brauchen Regeln, und nicht jeder Konflikt lässt sich per Abstimmung lösen. Adultismuskritik verlangt deshalb nicht, Erwachsene und Kinder so zu behandeln, als gäbe es zwischen ihnen keine Unterschiede. Sie verlangt etwas Anspruchsvolleres: Unterschiede nicht automatisch in unterschiedliche Würde zu übersetzen. Und vor allem: nicht jede bestehende Machtordnung einfach mit dem Entwicklungsstand von Kindern zu rechtfertigen. Die interessante Frage wäre dann bei jeder einzelnen Regel: Warum entscheiden das eigentlich die Erwachsenen?

Manchmal ist die Antwort überzeugend. Weil Sicherheit gewährleistet sein muss. Weil die Rechte anderer Kinder mit dranhängen. Weil eine erwachsene Person Verantwortung trägt, deren Folgen ein Kind noch nicht komplett überblicken kann. Manchmal fällt die Antwort aber ziemlich dünn aus. Weil wir das schon immer so gemacht haben. Weil es organisatorisch einfacher ist. Weil 25 individuelle Bedürfnisse einfach anstrengend sind. Weil Erwachsene sonst die Kontrolle abgeben müssten. Oder schlicht: Weil Kinder eben Kinder sind. Genau diese Unterscheidung fehlt im Alltag erstaunlich oft.

Vielleicht hält Schule Kinder gar nicht absichtlich klein

Wahrscheinlich steht morgens keine Lehrkraft auf und überlegt sich bewusst, wie sie heute möglichst viel Macht über Kinder ausübt. Darum geht's auch gar nicht. Strukturelle Macht funktioniert gerade deshalb so zuverlässig, weil sie nicht jeden Morgen neu beschlossen werden muss. Sie steckt in Rollen, Regeln, Gewohnheiten – im Betriebssystem, nicht in der Absicht. Lehrer entscheiden. Schüler führen aus. Erwachsene erklären. Kinder hören zu. Erwachsene bewerten. Kinder werden bewertet. Erwachsene setzen Grenzen. Kinder lernen, sie einzuhalten. Und irgendwann verlassen diese Kinder die Schule. Dann sollen sie plötzlich Entscheidungen treffen. Verantwortung übernehmen. Autoritäten hinterfragen. Ihre Interessen vertreten. Grenzen setzen. Demokratisch handeln. Selbstständig denken.

Dass Kinder solche Fähigkeiten schon während der Schulzeit praktisch erproben können, zeigen demokratische Schulkonzepte längst. Die Frage ist also weniger, ob mehr Selbstbestimmung in Schule grundsätzlich möglich wäre. Spannender ist: Warum bleibt sie im Regelschulsystem noch immer so eng begrenzt? Eine aktuelle Untersuchung zur Mitbestimmung an deutschen Schulen liefert dazu noch einen Hinweis: Schülerinnen und Schüler, die mehr Beteiligung erleben, berichten gleichzeitig von stärkeren demokratischen Kompetenzen und mehr Selbstwirksamkeit. Das beweist noch keinen einfachen Ursache-Wirkung-Zusammenhang. Es zeigt aber: Gelebte Beteiligung kann mehr sein als ein hübsches pädagogisches Extra. Demokratie lässt sich eben nicht nur erklären. Man muss sie erleben dürfen. Das gilt auch für Kinder.

Vielleicht beginnt eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Adultismus deshalb gar nicht damit, Erwachsenen ihre Verantwortung wegzunehmen. Sie beginnt mit einer deutlich unbequemeren Frage: Würden wir dieselbe Art, mit einem Menschen zu sprechen, über ihn zu entscheiden und seine Einwände zu behandeln, auch dann noch für völlig normal halten, wenn dieser Mensch erwachsen wäre? Lautet die Antwort Nein, reicht „Aber es ist doch nur ein Kind" als Begründung vielleicht einfach nicht mehr aus.